Die Bauaufsichtsbehörden verlangen auf Grund der Hessischen Bauordnung eine Bescheinigung, dass das Gebäude entsprechend dem genehmigten Bauantrag nach Lage und Höhe von einem VermessungsingenieurIn abgesteckt worden ist. Diese Absteckung kann kurzfristig von unserem Büro ausgeführt werden, da die dazu nötige Grenzuntersuchung bereits im Rahmen des Lageplans von uns durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Absteckung wird (wenn gewünscht) eine Grobabsteckung ausgeführt. Dadurch wird erreicht, dass die Baugrube an der richtigen Stelle im Flurstück ausgehoben wird. Bei der Feinabsteckung werden von uns alle benötigten Achsen auf das Schnurgerüst abgesteckt. Es ist auch möglich, in den einzelnen Geschossen die Achsen nochmals abzustecken. Die Höhenanträge werden an verschiedenen die Baustelle umfassenden Stellen angebracht, so dass sich die Baufirma kontrollieren kann.
Die Absteckungsbescheinigung wird digital und maßstäblich gefertigt.
Nach der Rohbauerstellung kann nun die Gebäudeeinmessung erfolgen.

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