- Liegenschaftsplan zum Bauantrag mit Projektantrag
- Grobabsteckung
- Feinabsteckung und Absteckungsbescheinigung
- Amtliche Gebäudemessung gemäß §21 HVGG
- Grenzanzeige / Grenzfeststellung
Bauherrenpaket
Bauherrenpaket – für Ihre Bedürfnisse geschnürt
„Der kluge Mann baut vor. Ohne Baugenehmigung heutzutage nicht mehr möglich.“
(Willy Meurer, deutsch-kanadischer Kaufmann, Aphoristiker und Publizist)
Bei der Planung Ihres Hauses bis zur Realisierung unterstützt unser Team vom Vermessungsbüro Jörg Mathes Ihr Bauvorhaben. Doch bevor der geplante Wohnraum ein Wohntraum werden kann, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für den Bauantrag erarbeiten wir – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten – die dafür notwendigen Unterlagen.
Hat die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung erteilt, erledigen wir für Sie gerne die Grobabsteckung, so dass mit dem Ausheben der Grube der Startschuss für die Bauarbeiten fallen kann. Anschließend erfolgt die Feinabsteckung des Gebäudes: Die Gebäudepunkte werden exakt abgesteckt. Sie erhalten eine Absteckungsbescheinigung gemäß §75 Hessischer Bauordnung (HBO).
Ist der Rohbau vollendet, führen wir die amtliche Gebäudeeinmessung gemäß §21 Hessischem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) durch. Bei Bedarf können wir eine Grenzanzeige oder eine Grenzfeststellung mit rechtsverbindlicher Abmarkung vornehmen – siehe Katastervermessung