Kostenermittlung für amtliche Gebäudeeinmessungen und Ermittlung der durchschnittlichen Rohbaukosten

Die Kosten für amtliche Gebäudeeinmessungen werden von allen Vermessungsstellen einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.09.2023 (GVBl. S. 670) berechnet.

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühren sind die durchschnittlichen Rohbaukosten des Gebäudes bzw. der baulichen Veränderung. Der Zeitaufwand für die örtliche Messung oder andere Faktoren wie z. B. die Anfahrtszeit spielen dabei keine Rolle.

Die durchschnittlichen Rohbaukosten je m³ umbauten Raum werden von der Obersten Bauaufsichtsbehörde im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht.

Beispielberechnung :

Gebäudeeinmessung für ein Einfamilienwohnhaus mit einem umbauten Raum (Länge x Breite x Höhe des Gebäudes) von 680m³.

Gemäß der aktuellen Bekanntmachung nach VwKostO-MWEVW im Staatsanzeiger, betragen die durchschnittlichen Rohbaukosten
für ein Einfamilienwohnhaus 215,00 € je m³.

Berechnung der durchschnittlichen Rohbausumme:

680 m³ x 215,00 €/m³ = 146.200,00 €

Die Gebühren für die Gebäudeeinmessung setzen sich aus der örtlichen und häuslichen Bearbeitung
(71171) zusammen.

Zur Übersicht ist der maßgebende Abschnitt aus der Verwaltungskostenordnung beigefügt. Der
Betrag nach 71171 ist umsatzsteuerpflichtig.

 

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen

Anlage 2, Staffel C

In unserem Beispiel liegen wir mit der berechneten durchschnittlichen Rohbausumme von 146.200 € für Pos. 71171 in der Anlage 2, Staffel C, Spalte 3 also in der Zeile 4 (Rohbausumme bis 150.000,00 €)

Beispiel der Gebühren für die Gebäudeeinmessung:

Rohbausumme bis zu 150.000,00 € = 941,00 € zzgl. USt.

Die Übernahmegebühr nach 71172 wird separat vom zuständigen Amt für Bodenmanagement bei
Ihnen angefordert und ist umsatzsteuerfrei.

In unserem Beispiel liegt die Gebühr in der Anlage 2, Staffel C, Spalte 4, in der Zeile 4 bei 175,00 €.