Bescheinigungen und Gutachten

  • Sachverständigengutachten (Gerichtsgutachten, Privatgutachten)
  • Baulasten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Teilungsgenehmigung
  • Absteckungsbescheinigung
  • Einmessungsbescheinigung
  • Grenzbescheinigung (Grenzattest)

Sachverständigengutachten

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) Jörg Mathes ist kompetenter Sachverständiger in allen Vermessungs-, Grenz- und Grundstücksfragen. In der Regel auf Veranlassung des Gerichts, aber auch privat beauftragt, erstellt er qualifizierte Gutachten zur Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten.

Baulasten

Um öffentlich-rechtliche Hindernisse zur Einhaltung des Baurechts oder zur Erteilung einer Baugenehmigung zu beseitigen, bietet sich eine Baulast an. Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde – etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen – muss beglaubigt werden vom ÖbVI oder einem Notar.

Unbedenklichkeitsbescheinigung / Teilungsgenehmigung

Es bedarf einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, damit die Teilung eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden kann. Die dafür notwenige Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ausstellen, bzw. die Beantragung einer Teilungsgenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde begleiten.

Absteckungsbescheinigung

Bevor der Startschuss für die eigentlichen Bauarbeiten fällt, müssen die Gebäudeecken durch einen Sachverständigen für Vermessungswesen – wie dem ÖbVI – genau abgesteckt und der Vorgang dokumentiert werden.

Diese Absteckungsbescheinigung gemäß §75 Hessische Bauordnung (HBO) benötigen Sie bei Baubeginn zur Vorlage beim Bauamt.

Einmessungsbescheinigung

Ist das Gebäude errichtet, steht die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung gemäß §21 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) an. Hier ermittelt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die tatsächliche Position des Gebäudes auf dem Grundstück. Sodann werden die Daten in der Liegenschaftskarte eingetragen. Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde ist überdies eine Einmessungsbescheinigung vorzulegen.

Grenzbescheinigung (Grenzattest)

Die Grenzbescheinigung, auch Grenzattest genannt, gibt Auskunft, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Sie dient u.a. den Banken als Nachweis (zur Gewährung eines Kredites).