Katastervermessungen

  • Grundstücksteilung (Zerlegungsvermessung)
  • Amtliche Gebäudeeinmessung
  • Grenzfeststellung
  • Grenzanzeige
  • Baulandumlegung
  • Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
  • Straßenschlussvermessung

Katastervermessung -
öffentlich-rechtliche Vermessungen

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure leisten einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung

Jörg Mathes ist als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) vom Land Hessen bestellt und in dieser Funktion einer Behörde gleichgestellt: Er ist befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster auszuführen und diese zu beurkunden.

»Wie wichtig das Liegenschaftskataster ist, macht ein Blick über die deutschen Grenzen klar: Wo kein vernünftiges Katasterwesen herrscht, bleiben Investitionen aus, da Eigentumssicherung nicht gewährleistet ist und somit Rechtssicherheit fehlt.«

Zerlegungsvermessung

  • Eine Zerlegungsvermessung wird immer dann benötigt, wenn aus Grundstücken Teilflächen gebildet werden müssen, z.B. für einen Ver- oder Ankauf dieser neuen Grundstücksteile.  Unser Service umfasst hier:
    • Beratung zum idealen Grenzverlauf
    • Prüfung der baurechtlichen Machbarkeit
    • Erstellung eines Vertragsplans mit neuen Flächen und Flurstücknummern als Anlage zum Kaufvertrag für den Notar
    • Durchführung der Zerlegungsvermessung und Erstellung aller notwendigen Unterlagen für die Übernahme ins Kataster für das zuständige Amt für Bodenmanagement
    • Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §7 HBO, bzw. Unterstützung bei Beantragung der Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

    Nach erfolgter Zerlegungsvermessung und vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Teilungsgenehmigung kann die Grundstücksteilung bzw. Grundstücksabschreibung im Grundbuch vorgenommen werden.

Gebäudeeinmessung

Die Gebäudeeinmessung zeigt die exakte Lage des Gebäudes auf dem Grundstück und dient der Aktualisierung des Gebäudebestandes in der Liegenschaftskarte. Sie ist für Eigentümer gemäß § 21 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtend – nach Fertigstellung des Rohbaus beziehungsweise Veränderungen am Gebäude. Unser Vermessungsbüro nimmt die Gebäudeeinmessung gerne für Sie vor und sorgt beim zuständigen Amt für Bodenmanagement für die Aktualisierung des amtlichen Liegenschaftskatasters. Welche Gebühr hier fällig wird, ist abhängig von den Rohbaukosten und richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW). Einen Ausschnitt aus der Verwaltungskostenordnung und eine Beispielrechnung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus finden Sie hier.

Grenzanzeige

Mit der Grenzanzeige fordern Sie die formlose Herstellung und Anzeige des Grenzverlaufs bspw. durch Holzpflöcke an. Die Grenzanzeige ist immer dann empfehlenswert, wenn entlang einer Grundstücksgrenze Mauern, Zäune, Garagen o. Ä. errichtet werden sollen.

Grenzfeststellung

Eine Grenzfeststellung ist von Nöten, wenn Unklarheit über den tatsächlichen Verlauf einer Grenze besteht. Insbesondere bei Neubauvorhaben gewährleistet sie entsprechende Planungs- und Rechtsicherheit. Dies gilt auch wenn Grenzpunkte durch Baumaßnahmen (z.B. Straßenbau) weggefallen oder zerstört sind. Die Grenzpunkte werden anhand des aktuellen Katasternachweises rechtsverbindlich wiederhergestellt und neue Grenzmarken gesetzt bzw. vorhandene Grenzmarken geprüft und ggf. korrigiert.

Baulandumlegung

Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstücksflächentauschverfahren mit dem Ziel, Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Denn: Nicht immer sind die als Bauland ausgewiesenen Grundstücke auch so geschnitten, dass sie bebaubar sind. Die notwendigen bodenordnerischen Maßnahmen führen in der Regel die Gemeinden und die Vermessung der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur aus. Kleinere Baugebiete können aber auch durch privatrechtliche Bodenordnung baureif gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eigentümer einig über den Grundstückstausch sind. Hier berät der ÖbVI alle Beteiligten, leitet das Verfahren und führt die Vermessungsarbeiten durch.

Auskunft aus dem Liegenschaftskataster

Das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) speichert grafische Flurstücksdaten und die dazugehörigen Sachdaten. Neben der Lage und Geometrie der Flurstücke enthält es Informationen zur Nutzungsart, zu Topographie, Bodenschätzung und öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über Liegenschaften als Liegenschaftskarte oder Eigentumsnachweis.